Zusammenarbeit der Behörden
Verfasst von straßenumfrage_... am 1. Februar 2010 - 11:59
Zusammenarbeit der Behörden
Ämter müssen mehr miteinander kooperieren, man wird immer von A nach B geschickt, um Dokumente einzureichen oder zu besorgen, das kostet viel Zeit (auch durch lange Wartezeiten in den Ämtern), würde die Ausländerbehörde mehr mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, wären viele Wege nicht notwendig und man könnte die Zeit verwenden, um sich Arbeit zu suchen oder Deutsch zu lernen (beispielsweise dauert es bereits zwei Monate um einen Pass für ein Baby zu beantragen).
Gespeichert unter:
Kommentare
1 Antwort Moderation: Mit welchen Ämtern?
Mit welchen Behörden sollte die Zusammenarbeit vertieft werden? Oder mal ganz anders gedacht: Wenn schon Wartezeiten, wie könnten diese genutzt werden, um zum Beispiel deutsch zu lernen?
2 eventuell eine Kooperation
eventuell eine Kooperation mit den Konsulaten in den jeweiligen Herkunftsländer (z.B. im Fall einer geplanten Hochzeit)
3 Behöden
Es gibt zwischenzeitlich Verbesserungen (z.B. die Bürgerämter) aber trotzdem gibt es noch vieles was zu verbessern wäre. Die Möglichkeit des Internet wird noch viel zu wenig genutzt und angeboten und auch die Mitarbeiter/innen sind meiner Meinung nach viel zu wenig geschult in Richtung "Dienstleistung". Die Behörden sind für die Bürger da und nicht umgekehrt. Ob das so in allen Köpfen drin ist, will ich bezweifeln.
Bürger-freundlich würde heißen: Eine Anlaufstelle (beispielsweise im Stadtteil) wo ich alles bekomme. Von der Geburtsurkunde, über das Nummernschild für das Auto, bis zur Sozialhilfe. Und wenn ich es da nicht bekomme, kümmern die sich!
4 Einheitliche Ansprechpartner
Seit Ende Dezember 2006 gibt es die „Europäische Dienstleistungsrichtlinie“, die als Ziel hat, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten in EU-Ländern deutlich zu erleichtern. Eine Grundidee der Richtlinie -die übrigens bis zum 28.12.2009 (!) von den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein sollte- ist, dass alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten durch „eine Hand“ erledigt werden und es nur noch eine Kontaktperson (Einheitliche/r Ansprechpartner/in) für die antragstellende Person/en gibt. Der/ die Einheitliche/r Ansprechpartner/in muss die verwaltungsinternen Abläufe kennen, koordinieren und mit den antragstellenden Personen kommunizieren. Damit ist die antragstellende Person nicht mehr verantwortlich einen Weg durch den Dschungel der Verwaltung zu finden, sondern die Verwaltung selbst für das häufig von ihr erzeugte Dickicht. Es könnte dazu führen, dass die Verwaltungsabläufe u.a. vereinfacht, aufeinander abgestimmt, edv-technisch kompatibel, transparent, verständlich, bürgerorientiert und zeitnah erledigbar sind. Zu der Grundidee kommt das Prinzip, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Verwaltung nicht innerhalb eines definierten Zeitraums ihrerseits Entscheidungen trifft bzw. Bescheide erlässt. Damit wird das Verzögern von Entscheidungen unterbunden und eine Umkehrung des Prinzips der Abhängigkeiten von Verwaltungshandeln und -prozessen zugunsten der Menschen umgekehrt. Diese grundlegenden Veränderungen, die Schritt für Schritt vorgenommen werden müssen, kommen insbesondere Menschen zugute, die durch ihre Sprache, ihre Herkunft und ihre Abhängigkeiten von Verwaltungshandlungen und -entscheidungen in besonderer Weise betroffen und benachteiligt sind.